Geschäftsordnung
Geschäftsordnung
VfB Fan-Club Highlander e. V.
1. Regelmäßige Besuche von Spielen des VfB Stuttgart
Der Fanclub übernimmt die Sammelbestellungen von Einzel- und Dauerkarten für seine Mitglieder, wobei Einzelkarten auch für Nichtmitglieder bestellt werden können. Dauerkarten können nur in Ausnahmefällen von Nichtmitgliedern bestellt werden. Dauerkarten sind über den Fanclub verbilligt und dieser Preisvorteil wird an die Mitglieder weitergegeben. Jedes Mitglied hat ein Recht auf die jährliche Verlängerung seines Dauerkartenplatzes, sofern dies auch vom VfB Stuttgart gewährleistet wird. Nichtmitglieder haben auf Ihre Dauerkarte nur Anspruch, solange diese Plätze nicht für Mitglieder benötigt werden.
Je nach Teilnehmerzahl werden Fahrgemeinschaften, Zug- oder Busfahrten organisiert. Hierbei dürfen selbstverständlich auch Fans, die nicht im Verein organisiert sind, mitfahren. Die Teilnahme an den Spielen ist freiwillig.
2. Verzicht auf Gewalt
Der Verzicht auf Gewalt ist oberstes Gebot für den Beitritt in den Fanclub. Wir wollen unseren Verein in allen Situationen positiv und friedlich präsentieren. Wer sich nicht an die Gewaltverzichtserklärung hält, kann aus dem Verein fristlos ausgeschlossen werden. Auch von Seiten des VfB Stuttgart wird der Gewaltverzicht als äußerst wichtiges Thema angesehen, für das der Fanclub mit seinen Mitgliedern einsteht.
Jedes Mitglied muss sich darüber im Klaren sein, dass der Einsatz von Pyrotechnik ein Stadionverbot nach sich ziehen kann. Auch während der Busfahrten unseres Fanclubs wird das Abbrennen von Pyrotechnik und Böllern nicht toleriert – auch nicht auf Rast- oder Parkplätzen.
3. Die Organe des Vereins
a) Die Vorstandschaft besteht aus
dem 1. Vorstand
Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich sowie beim VfB Stuttgart. Er hat Einzelvertretungsbefugnis.
dem 2. Vorstand
Ist der 1. Vorstand verhindert, so vertritt ihn der 2. Vorstand in allen Rechten und Pflichten. Auch er hat Einzelvertretungsbefugnis.
dem Schriftführer
Er führt die Protokolle über alle Vorstandssitzungen und über die Generalversammlung. Die Protokolle müssen alle wesentlichen Beschlüsse beinhalten und werden jeweils vom Schriftführer und vom Vorstand unterschrieben. Außerdem fertigt der Schriftführer zu jeder Generalversammlung eine Anwesenheitsliste. Darüber hinaus erstellt der Schriftführer die Einladung und den Zeitungsbericht zur jährlichen Generalversammlung. Zudem fertigt er bei Änderungen in der Vorstandschaft die Meldung an das Amtsgericht und ist dafür verantwortlich, dass Informationen aller Art an die Mitglieder kommuniziert werden.
dem Kassier
Dieser erledigt alle Kassengeschäfte. Er ist berechtigt, alle diesbezüglichen Schriftstücke zu unterzeichnen. Er ist verpflichtet, Buch zu führen. Zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres fertigt er den Jahresabschluss und veranlasst die Prüfung der Kasse durch den/die gewählten Kassenprüfer. Das Vereinskonto ist grundsätzlich im Haben zu führen. In Ausnahmefällen darf es kurzfristig überzogen werden, wenn der Ausgleich in absehbarer Zeit gewährleistet ist (Einzug der Forderungen etc.). Auch der Kassier vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich und hat Einzelvertretungsbefugnis.
und mindestens 2 Beisitzern, wobei ein Beisitzer als Webmaster für die Pflege der Homepage zuständig ist. Darüber hinaus ist zusätzlich Mitglied in der Vorstandschaft, wer für das Vereinsheim zuständig ist.
b) Der/die Kassenprüfer
Die Kasse wird nach dem Jahresabschluss, in jedem Fall aber vor der Generalversammlung, geprüft. Ein Kassenprüfer legt den Prüfbericht an der Generalversammlung ab. Ist der Kassenprüfer verhindert, muss er den Prüfbericht beim 1. Vorstand vor der Generalversammlung schriftlich abgeben. Erst dann kann die Entlastung des Kassiers beantragt werden.
c) Die Generalversammlung
Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. In den Vorstand können jedoch nur Personen gewählt werden, die volljährig und Mitglied sind. Nur anwesende Teilnehmer oder schriftlich abgegebene Bewerbungen mit Wahlannahmeerklärungen können bei der Wahl berücksichtigt werden. Der Fanclub begrüßt es, wenn möglichst viele Mitglieder an der Generalversammlung teilnehmen und sich somit aktiv im Verein engagieren.
4. Mittelverwendung
Vereinsgelder dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Ausgaben, die 500€ übersteigen, dürfen nicht von den befugten Vorstandsmitgliedern eigenmächtig vorgenommen werden, sondern müssen durch die Vorstandschaft beschlossen werden. Hiervon sind Karten- und Busbestellungen ausgeschlossen.
5. Mitgliedsbeiträge
Der Jahresbeitrag wird festgelegt auf 30€. Für Jugendliche unter 18 Jahren beträgt der Jahresbeitrag 15€. Studenten, Auszubildende und Rentner erhalten auf Antrag den ermäßigten Beitrag von 15€. Der Familienbeitrag von 50€ gilt für bis zu 2 Erwachsene (Eltern) und für alle Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, deren Mitgliedschaft namentlich beantragt wird. In Ausnahmefällen kann die Vorstandschaft von dieser Regelung abweichen.
Der Jahresbeitrag ist jeweils zum 01.01. fällig und wird bis spätestens 01.04. jeden Jahres vereinbarungsgemäß vom Konto abgebucht. Neue Mitglieder zahlen immer sofort bei Eintritt den vollen Betrag für das noch laufende Jahr. Bei Eintritt ab dem 01.10. jeden Jahres ist für das laufende Geschäftsjahr kein Beitrag mehr fällig. Die Abbuchung erfolgt dann erst mit dem Beitragseinzug für das Folgejahr.
Bei Austritt oder Ausschluss wird kein anteiliger Beitrag zurückerstattet.
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